T R A K E H N E R
I N   B A Y E R N


Aus-/Fortbildung

für Züchter, Zuchtrichter und -anwärter

Am 2./3. April 2012 finden am Haupt- und Landgestüt Schwaiganger Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltungen für Züchter und Allgemeine Richter Zucht (FN) (nachfolgend Zuchtrichter genannt) statt.

1. Termin: 02.04.2012
Ort: HuLG Schwaiganger, 82441 Ohlstadt
Zeit: 13:00 bis ca. 17:00 Uhr
Veranstaltung: Rhetorik-Kurs bezüglich Pferdebeurteilung

Am 02.04.2012 wird am Nachmittag ein Rhetorikkurs angeboten. Dieser gilt als Fortbildungsveranstaltung für Zuchtrichter, kann aber auch von angehenden Zuchtrichtern als Übung im Hinblick auf die Einsätze als Assistenzrichter sowie die abschließende Prüfung gesehen werden. Züchter, auch ohne Zuchtrichterambitionen, welche sich auf diesem Gebiet fortbilden möchten, sind willkommen.

2. Termin: 03.04.2012
Ort: HuLG Schwaiganger, 82441 Ohlstadt
Zeit: 09:00 bis ca. 16:00 Uhr
Veranstaltung:
a) als Vorbereitungslehrgang zur Aufnahme auf die Zuchtrichteranwärterliste einer Züchtervereinigung (z.B. LV Bayerischer Pferdezüchter e.V.) (ist unter anderem Voraussetzung zur Prüfungszulassung zum Allgemeinen Richter Zuchtlaut APO § 5500 Ziffer 2.4)
b) als Fortbildungslehrgang für interessierte Züchter und Allgemeine Richter Zucht (FN)

Am 03.04.2012 findet ein eintägiger Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zum Allgemeinen Richter Zucht (FN) statt. Dieser ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Im Rahmen dieses Vorbereitungslehrganges wird eine Assistenzkarte ausgegeben. Auf dieser werden die Einsätze als Assistenzrichter eingetragen, wovon in der min. 1jährigen, aber max. 4jährigen Assistenzzeit wenigstens 10 absolviert werden müssen. Aus diesen Vorgaben resultiert, dass die Teilnehmer dieses Vorbereitungslehrganges frühestens im April 2013 zur Prüfung zum Allgemeinen Richter Zucht (FN) antreten können. Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind ein Mindestalter von 18 Jahren, ein einwandfreies Führungszeugnis (nicht älter als ½ Jahr), die mind. 1jährige Mitgliedschaft in einem anerkannten Zuchtverband sowie die Teilnahme an dem der Prüfung unmittelbar vorgeschalteten zweiten Vorbereitungslehrgang.

Auch am 2. Tag sind interessierte Züchter herzlich eingeladen, ihr Fachwissen aufzufrischen bzw. zu erweitern. Bereits geprüfte Zuchtrichter können diese Veranstaltung als Fortbildungsveranstaltung nutzen. Eine Fortbildung wird von der FN alle 5 Jahre verlangt.

Anmeldungen richten Sie bitte schriftlich an:
Landesanstalt für Landwirtschaft
ITZ, AG Pferd
Rolf Braem-Baumann
Landshamer Str. 11
81929 München
oder per E-Mail an rolf.braem@lfl.bayern.de

Fragen beantworten wir gern entweder per Mail unter der oben genannten Adresse oder telefonisch unter 089 / 926967 503 oder 089 / 926967 522.